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   FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02 - 2 V 634/02 (1), 2 V 634/02 (1), 2 V 628/02   

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FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02 - 2 V 634/02 (1), 2 V 634/02 (1), 2 V 628/02 (https://dejure.org/2003,12634)
FG Bremen, Entscheidung vom 01.10.2003 - 2 V 628/02 - 2 V 634/02 (1), 2 V 634/02 (1), 2 V 628/02 (https://dejure.org/2003,12634)
FG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 2 V 628/02 - 2 V 634/02 (1), 2 V 634/02 (1), 2 V 628/02 (https://dejure.org/2003,12634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen für italienisches Restaurant; Nichterfüllung der Buchführungspflichten; Verdacht der illegalen Beschäftigung; Falschbuchung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben; Wirksamkeit der Aussetzung der Vollziehung; Methode zur Schätzung ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Gewinnfeststellungsbescheiden für italienisches Restaurant; Schätzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb; Wirksamkeit der Aussetzung der Vollziehung; Durchführung einer Betriebsprüfung; Abhängigkeit von Sicherheitsleistung; Nichterfüllung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides; Treu und Glauben; Änderung von Steuerbescheiden vor Abschluss der Betriebsprüfung mit geschätzten Mehrergebnissen bei Steuerhinterziehung; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung; Rechtmäßigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides - Treu und Glauben - Änderung von Steuerbescheiden vor Abschluss der Betriebsprüfung mit geschätzten Mehrergebnissen bei Steuerhinterziehung - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BFH, 19.09.2001 - XI B 6/01

    Schätzung der Besteuerungsgrundlage und Strafverfahren

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Die Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren bleiben nämlich auch bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen ihn bestehen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Fortbestehen der Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren während eines Steuerstrafverfahrens verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4, m. w. N.).

    Jede andere Auffassung würde zu einer mit dem Gleichheitssatz (Prinzip der Belastungsgleichheit) unvereinbaren Privilegierung des in ein Strafverfahren verwickelten Steuerpflichtigen führen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O., m. w. N.).

    Dafür, dass ein Rohgewinnaufschlagsatz von 350 v.H. bei italienischen Restaurants, die ein ganz ähnliches Speisesortiment wie das Restaurant des Ast. aufweisen, nicht unüblich ist, lässt sich schließlich auch der Fall anführen, über den der BFH am 19.09.2001 (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4) zu entscheiden hatte.

    Was die Ansicht des Ast. anlangt, es müsse im Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten zur Höhe des ermittelten Rohgewinnaufschlagsatzes eingeholt werden, weist das Gericht vorsorglich darauf hin, dass die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO keine der Beweiserhebung zugängliche Tatsache, sondern eine Schlussfolgerung darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4, m. w. N.).

    Das Gericht ist daher auch bei entsprechendem Beweisantrag nicht gehalten, im Rahmen seiner eigenen Schätzung ein Sachverständigengutachten zur Höhe des ermittelten Rohgewinnaufschlagsatzes einzuholen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O.).

    Der BFH hat hierzu bereits zutreffend ausgeführt, dass auch der einer Schätzung zugrunde gelegte durchschnittliche Rohgewinnaufschlagsatz nur das Ergebnis einer Schätzung sein kann, da die tatsächlichen Aufschläge in den Streitjahren nicht bekannt sind und auch ein Sachverständiger diese nicht nachträglich feststellen könnte (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O.).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 08.09.1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil vom 17.11.1981, VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25.06.1970 IV 17/65, BFHE 100, 159 , BStBl. 1970 11, 838; FG Niedersachen Urteil vom 26.01.1999 XV 118/96; FG Bremen Urteil vom 27.06.2002 1 K 31/02 bis 1 K 39/02, n. v.).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 17.11.1981 VIII R 174/77 (BStBl II 1982, 430, BFHE 135, 11 ) für eine Schankwirtschaft eine Aufteilung in 10 Warengruppen ausreichen lassen.

    Dabei hat der Ag. auch zutreffend Waren, die überwiegend für die Speisezubereitung verwandt werden, wie z. B. Fett und Gewürze, aus der Kalkulation herausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.1981 VIII R 174/77, a. a. O.).

  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Der Ag. verkenne im Übrigen auch, dass im Besteuerungsverfahren ebenfalls der Grundsatz "in dubio pro reo" gelte (BFH-Urteil vom 10.10.1972 VII R 117/69, BFHE 107, 168, 173 und BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, 463 ff.).

    Das Gericht darf sich für die Frage, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, nicht mit dem gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. FGO i. V. mit § 162 Abs. 2 Satz 2 AO geminderten Beweismaß bei Schätzungen - die ja stets auf Wahrscheinlichkeitserwägungen beruhen - begnügen, sondern muss denjenigen hohen Grad an Gewissheit haben, der auch sonst für die Feststellung von Tatsachen, für die die Finanzbehörde die Feststellungslast trägt, erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128, m. w. N.; BFH-Urteil vom 02.07.1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299 , BStBl II 1999, 28).

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht jedoch keine Zweifel am Vorliegen von Steuerhinterziehungen für die einzelnen Jahre des Prüfungszeitraums, so dass eine Entscheidung nach der Beweis- bzw. Feststellungslast - bei der dann der Grundsatz "in dubio pro reo" zur Anwendung käme (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, a. a. O.) -, nicht getroffen zu werden braucht.

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227, m. w. N.).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93

    Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Vielmehr kommt es allein darauf an, dass der Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine Befugnisnorm gedeckt war (BFH-Urteil vom 11.05.1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446 , m. w. N.; BFH-Urteil vom 14.09.1993 VIII R 9/93, BFHE 175, 391 , BStBl II 1995, 2).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Im letzten Fall brauchen die Kassenstreifen, Kassenzettel und Kassenbons nicht aufbewahrt zu werden (BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).
  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Daher ist eine Schätzung gerechtfertigt, wobei die Schwere der vorgenannten formellen Buchführungsmängel sogar ein grobes Schätzungsverfahren rechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 138, BStBl II 1982, 409; BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Was den - zutreffenden - Hinweis des Ast. anlangt, dass auch im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten ist (zuletzt BFH-Beschluss vom 29.01.2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749 , m. w. N.), folgt daraus lediglich, dass das Gericht vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung hinsichtlich der auf den jeweils geschätzten Betrag entfallenden (Einkommen-)Steuer überzeugt sein muss, um bei seiner Entscheidung davon ausgehen zu dürfen, dass die zehnjährige Verjährungsfrist Platz greift.
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 08.09.1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil vom 17.11.1981, VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25.06.1970 IV 17/65, BFHE 100, 159 , BStBl. 1970 11, 838; FG Niedersachen Urteil vom 26.01.1999 XV 118/96; FG Bremen Urteil vom 27.06.2002 1 K 31/02 bis 1 K 39/02, n. v.).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
    Zu diesem Zeitpunkt bereits bekannte Tatsachen sind bezogen auf spätere Änderungsbescheide nicht mehr neu (BFH-Urteil vom 12.01.1989 IV R 8/88, BFHE 146, 4, BStBl II 1989, 438; BFH-Urteil vom 13.09.2001 IV R 79/99, BStBl II 2002, 2, BFHE 196, 195 ).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

  • BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72

    Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung -

  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83

    Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden

  • BFH, 18.09.1997 - X S 7/97

    Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

  • BFH, 14.01.1999 - V B 150/98

    Aussetzungsverfahren; Kosten

  • BFH, 21.01.1986 - VII R 179/83

    Haftungsbescheid - Fortführung eines Handelsgeschäfts - Beibehaltene Firma -

  • BFH, 16.12.1987 - I R 66/84

    Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als

  • BFH, 18.03.1988 - V R 206/83

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

  • BFH, 12.04.2000 - IV B 14/00

    Beschwerde gegen AdV-Ablehnung

  • BFH, 25.01.2000 - VII B 301/99

    Streitwertfestsetzung durch das FG; Beschwerde

  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69

    Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

  • BFH, 26.09.1990 - II R 99/88

    Die Möglichkeit zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO entbindet die

  • BFH, 28.11.1974 - V B 44/74

    Antrag - Aussetzung der Vollziehung - Negative Steuerzahlungsschuld - Höhere

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

  • FG Münster, 28.03.2000 - 5 V 7028/99

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria ohne ordnungsgemäße

  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Soweit sie sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02 - 2 V 634/02 , EFG 2004, 78 m.w.N.).

    Denn Anhaltspunkte für Veränderungen der betrieblichen Verhältnisse liegen weder vor, noch sind sie von der Klägerin vorgetragen worden (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02, EFG 2004, 78).

    Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl. 1970 11, 838; FG Bremen in EFG 2004, 78).

    Weicht das Ergebnis von den Zahlen der Buchführung ab, dürfen entsprechende Hinzuschätzungen erfolgen (vgl. FG Bremen in EFG 2004, 78).

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